AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Alle Lieferungen der Chamberlain GmbH (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“ genannt), sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anderen Bedingungen zugestimmt hat. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, unabhängig davon, ob oder wann der Käufer seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung der Bestellung des Käufers stellt keine Annahme der Bedingungen des Käufers dar und dient nicht dazu, diese Allgemeinen Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen gilt, dass, wenn ein schriftlicher Vertrag zwischen beiden Parteien besteht, der den Verkauf der hiermit abgedeckten Waren regelt, die Bedingungen dieses Vertrags im Falle von Widersprüchen zu diesen Allgemeinen Bedingungen Vorrang haben. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Käufer über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, auch wenn der Verkäufer dies nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall erwähnt.
  3. Die Chamberlain GmbH („Verkäufer“) stimmt dem Verkauf der im Angebot, der Angebotsbestätigung, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung aufgeführten Produkte zu den dort angegebenen Preisen und unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) zu. Die Chamberlain GmbH („Verkäufer“) ist ausdrücklich auf die hierin enthaltenen Bedingungen beschränkt, und alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen auf der Bestellung des Käufers oder in einem anderen Dokument, einer Vereinbarung oder einem Verständnis gelten als wesentliche Änderungen und werden abgelehnt und sind für den Verkäufer nicht bindend. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer erfolgt ausdrücklich unter der Bedingung, dass der Käufer den hierin enthaltenen Bedingungen in ihrer Gesamtheit zustimmt. Die Annahme der Lieferung durch den Käufer stellt die Annahme dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit dar.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend, sofern im Auftrag nicht anders angegeben.
  2. Alle vom Verkäufer bereitgestellten Daten zu den Waren, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Farben, Abmessungen, Toleranzen und Gewichte sowie visuelle Darstellungen (z.B. als Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd, es sei denn, die genaue Einhaltung ist für den Verwendungszweck der Waren erforderlich. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar und sind lediglich Beschreibungen oder Bezeichnungen der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen. Handelsübliche Abweichungen und Unterschiede, die sich aus gesetzlichen Anforderungen oder technischen Verbesserungen ergeben, sind zulässig, soweit sie die Eignung für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  3. Die Bestellung des Käufers ist eine rechtlich bindende Aufforderung zum Abschluss eines Vertrags.
  4. Ein Vertrag über die Lieferung von Waren kommt erst zustande, wenn der Verkäufer ihn schriftlich bestätigt hat. Der Inhalt einer solchen Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt verbindlich. Dieser Inhalt bildet die Grundlage des Vertrags, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.
  5. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Käufer keinen Verkauf oder Vertrieb über Standorte betreiben, die für Endverbraucher zugänglich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites wie eBay, Amazon, Facebook Marketplace oder ähnliche Seiten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Schadensersatz für Verstöße gegen diese Bestimmung zu verlangen.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingung

  1. Sofern nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, gelten alle Preise des Verkäufers als „FCA Contern, Luxemburg“ (Incoterms 2020) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer einschließlich Verpackung. Die Preise beinhalten nicht die Kosten für die Installation und Einweisung des Betriebspersonals des Käufers.
  2. Im Allgemeinen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn der Zeitraum zwischen dem Datum des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Lieferdatum mehr als 30 Tage beträgt. Erhöhen sich die Lohn- oder Materialkosten danach, aber vor dem Fertigstellungsdatum, kann der Verkäufer den Preis in angemessenem Umfang an die gestiegenen Kosten anpassen. Der Käufer kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen dem Bestelldatum und dem Versanddatum um einen nicht unerheblichen Betrag übersteigt.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren und Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zahlbar. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung ohne Angabe von Gründen von der gleichzeitigen Zahlung abhängig zu machen.
  4. Der Käufer gerät nach Ablauf der in (3) genannten Zahlungsfrist in Verzug. Befindet sich der Käufer in Verzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern bleibt der Anspruch des Verkäufers auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) unberührt. Das Recht des Verkäufers, weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Darüber hinaus kann der Verkäufer im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers die gesamte Restschuld sofort fällig stellen.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Käufer kein Aufrechnungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers wurden gerichtlich festgestellt, sind unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
  6. Alle Zahlungen müssen in Euro, Pfund Sterling oder US-Dollar erfolgen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung eingegangen sind.
  2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasserschäden und Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.
  3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Käufers oder Dritter zu lagern und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und zu markieren.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten.
  5. Der Käufer tritt hiermit dem Verkäufer zur Sicherung alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zustehen (einschließlich Forderungen aus Versicherungsansprüchen oder Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen im Falle von Verlust oder Zerstörung). Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer darf die abgetretenen Forderungen einziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer das Einziehungsrecht des Käufers widerrufen. In diesem Fall hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einziehung zu ermöglichen und einer vom Verkäufer beauftragten Person die Überprüfung der Gültigkeit der abgetretenen Forderungen anhand der Buchhaltung zu gestatten und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.
  6. Wenn der Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet hat, sind sich die Parteien einig, dass diese Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung Materialien von mehr als einem Eigentümer umfasst oder der Wert des verarbeiteten Produkts höher ist als der Wert der gelieferten Waren – das Miteigentum an dem neu geschaffenen Gegenstand anteilig im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zum Wert des neu geschaffenen Gegenstands erwirbt. Wenn der Verkäufer sein Eigentum infolge der Verbindung oder Verarbeitung verliert oder im Falle der Verarbeitung kein Eigentum an den gelieferten Waren erwirbt, überträgt der Käufer hiermit dem Verkäufer im Voraus das Miteigentum an dem neu geschaffenen Gegenstand entsprechend anteilig zum Wert des vom Verkäufer gelieferten Anteils. Der Verkäufer nimmt dieses Angebot hiermit an. Die Übergabe wird durch die unentgeltliche Verwahrung ersetzt.
  7. Die gelieferten Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden, bis die gesicherten Forderungen vollständig bezahlt sind. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche auf das Eigentum des Verkäufers geltend machen, und nach Rücksprache mit dem Verkäufer geeignete rechtliche Schritte dagegen auf eigene Initiative und auf eigene Kosten zu unternehmen. Wenn der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer hierfür.
  8. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers, eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, der Übertragung von Anwartschaften auf Dritte oder der Übertragung des Geschäfts des Käufers auf Dritte kann der Verkäufer vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe der gelieferten Waren verlangen. Wenn der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht zahlt, kann der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist oder wenn eine solche Frist gesetzlich nicht erforderlich ist. Der Verkäufer kann die Geschäftsräume des Käufers zum Zweck der Rücknahme der gelieferten Waren betreten. Der Verkäufer ist berechtigt, die zurückgenommenen Vorbehaltswaren frei zu verwerten. Der Erlös aus der Verwertung wird mit den Verbindlichkeiten des Käufers (abzüglich angemessener Verwertungskosten) verrechnet.
  9. Der Verkäufer wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben, wenn sie den Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigen. Die freizugebenden Sicherheiten werden vom Verkäufer ausgewählt.

§ 5 Versand

  1. Sofern zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand der Waren „FCA Contern, Luxemburg“ (Incoterms 2020). Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer eine Versicherung gegen die üblichen Transportrisiken abschließen.
  2. Wenn die Lieferung auf Veranlassung des Käufers verzögert wird oder wenn im Einzelfall vereinbart wurde, dass der Versand auf Abruf erfolgen soll und der Käufer die Lieferung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung über die Versandbereitschaft abruft, werden die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers beim Verkäufer gelagert oder eingelagert.
  3. Die Art der Verpackung wird vom Verkäufer gewählt.

§ 6 Lieferungen/Lieferzeit

  1. Die Liefertermine werden von den Parteien vereinbart. Wenn die Parteien eine Lieferzeit vereinbart haben, beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
  2. Die Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Erhalt aller vom Käufer zu liefernden notwendigen Unterlagen, die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen des Käufers voraus. Werden diese Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die Verzögerung dem Verkäufer zuzurechnen ist.
  3. Wenn der Verkäufer erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, wird er den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (wie Streik, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Belieferung, Transportverzögerungen, ungünstige Wetterbedingungen usw.), für die der Verkäufer nicht verantwortlich ist. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht leisten kann. Der Verkäufer kann Teillieferungen vornehmen, soweit
  5. (i) der Käufer die Teillieferung für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden kann, ii) die Lieferung der restlichen Waren sichergestellt ist und (iii) dem Käufer dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  6. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Lieferung oder wegen Lieferverzögerungen sind vorbehaltlich der Bestimmungen von § 8 (6) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik oder Naturkatastrophen oder die nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch die Lieferanten des Verkäufers, die Fähigkeit des Verkäufers zur Lieferung wesentlich beeinträchtigt oder verhindert und diese Störung, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen ist, nicht nur vorübergehend ist.
  2. Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die vom Käufer gemachten Angaben zur Kreditwürdigkeit falsch oder unvollständig sind.

§ 8 Gewährleistung/ Entschädigung/Haftung

    1. Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer, dass die Waren für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Versanddatum der Waren („Gewährleistungszeitraum“) im Wesentlichen den zum Herstellungsdatum geltenden veröffentlichten Spezifikationen des Verkäufers entsprechen und frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
    2. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 8(1) FESTGELEGTEN PRODUKTGEWÄHRLEISTUNGEN ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE WAREN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER
    3. (a) GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT; ODER (b) GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; © GEWÄHRLEISTUNG DES EIGENTUMS; ODER (d) GEWÄHRLEISTUNG GEGEN VERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER; OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT DURCH GESETZ, HANDELSBRAUCH, LEISTUNGSVERLAUF, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG.
    4. Der Käufer hat die erhaltenen Waren unverzüglich nach Ankunft auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens zehn (10) Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach Erhalt der Lieferung zu melden; versteckte Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens sieben (7) Arbeitstage nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
    5. Der Käufer sollte zunächst eine Rückerstattung von seinem Frachtführer anstreben, bevor er den Verkäufer wegen Schadensersatzansprüchen kontaktiert.
    6. Der Käufer hat dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, die Beschwerde zu untersuchen; insbesondere hat er beschädigte Waren und die Verpackung zur Inspektion durch den Verkäufer bereitzustellen. Die betreffenden Waren sind auf Verlangen des Verkäufers frachtfrei innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Ist die Beschwerde berechtigt, erstattet der Verkäufer die Kosten auf Basis der günstigsten Versandart; dies gilt nicht, wenn sich die Ware an einem anderen Ort als dem bestimmungsgemäßen Verwendungsort befindet.
    7. Liegt ein Mangel an der Ware vor, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beheben oder mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung).
    8. Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Käufer die Ware verändert oder durch Dritte verändern lässt und dies die Behebung des Mangels unmöglich oder unzumutbar erschwert. In jedem Fall trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten der Mangelbeseitigung, die durch die Veränderung entstehen.
    9. Ist eine Reparatur oder Lieferung mangelfreier Ware nicht möglich, verweigert, erfolgt nicht oder scheitert aus anderen Gründen im Verantwortungsbereich des Verkäufers vor Ablauf einer angemessenen Frist des Käufers, kann der Käufer nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
    10. Der Verkäufer akzeptiert keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche des Käufers anstelle der Leistung oder andere direkte oder indirekte Verluste, einschließlich Begleit- oder Folgeschäden, unabhängig von den rechtlichen Gründen.

Dies gilt nicht, wenn:

    a) Der Verkäufer vorsätzlich einen Rechts- oder Qualitätsmangel verschweigt oder garantiert hat, dass die Ware keinen solchen Rechts- oder Qualitätsmangel aufweist oder bestimmte Eigenschaften hat; b) Der Verlust auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht; wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; c) Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu Personenschäden oder Gesundheitsschäden geführt hat. d) Der Verkäufer nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (Produkthaftungsgesetz) haftet. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Umfang der Ersatzpflicht des Verkäufers jedoch auf den vorhersehbaren, typischen Verlust für diese Art von Vertrag beschränkt.
  1. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Käufers gegenüber den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  2. Wenn der Käufer von einem Dritten Vertragsstrafen (Vertragsstrafen, pauschalierter Schadensersatz usw.) auferlegt bekommt, kann er – unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen – nur dann Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, wenn dies ausdrücklich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde oder der Verkäufer vor Vertragsschluss schriftlich über die zwischen Käufer und Dritten vereinbarte Vertragsstrafenregelung informiert wurde.
  3. Gesetzliche Bestimmungen über den Versand an einen Endverbraucher, der eine Privatperson ist (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

§ 9 Verjährung

  1. Jegliche Ansprüche des Käufers – aus welchen rechtlichen Gründen auch immer – verjähren zwölf (12) Monate nach Lieferung der Ware. Wenn die Ware abgenommen werden muss, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  2. Dies hat keine Auswirkungen auf die Verjährungsfrist im Falle des Rückgriffs des Lieferanten gemäß §§ 478, 479 BGB. § 10 Urheberrecht/Vertraulichkeit Der Verkäufer behält sich alle Eigentumsrechte und Urheberrechte an Dokumenten wie Preislisten, Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Broschüren und anderen Dokumenten vor, die er zur Verfügung stellt. Der Käufer darf diese Gegenstände oder deren Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weitergeben oder bekannt machen oder verbreiten.

§ 11 Datenschutz

Der Verkäufer behandelt alle Daten, die er im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über den Käufer erhält, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), unabhängig davon, ob diese Informationen vom Käufer oder von Dritten bereitgestellt wurden.

§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Sprache/Anwendbares Recht/Verschiedenes

    1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der eingetragene Geschäftssitz des Verkäufers.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Lieferverhältnis ist Frankfurt am Main. Der Verkäufer kann den Käufer auch vor dem Gericht verklagen, das für den Käufer zuständig ist.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des CISG ist ausgeschlossen. Sollte der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die die Vertragspartner bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten, um die wirtschaftlichen Ziele des Vertrags und den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erreichen.
    4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Die englische Version dient nur zur Information und ist nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher gilt im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Version ausschließlich die deutsche Version.

So erreichen Sie uns:

Bitte leiten Sie Kommentare oder Beschwerden zu den Diensten an folgende Adresse weiter:

Chamberlin GmbH,Saar-Lor-Lux-Str. Str. 19,D-66115 Saarbrücken, Deutschland

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Datum des Inkrafttretens: 18. Oktober 2024