ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Chamberlain GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Lieferungen der Chamberlain GmbH (nachfolgend „Verkäufer") unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen"), sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anderen Bedingungen zugestimmt hat. Diese Bedingungen gehen jeglichen allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers vor, unabhängig davon, ob und wann der Käufer seine Bestellung oder solche Bedingungen übermittelt hat. Die Erfüllung der Bestellung des Käufers stellt keine Anerkennung der Bedingungen des Käufers dar und ändert oder ergänzt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Ungeachtet anderweitiger Regelungen in diesen Bedingungen gilt: Besteht ein von beiden Parteien unterzeichneter schriftlicher Vertrag über den Verkauf der hiervon erfassten Waren, so gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Käufer über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, auch wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hinweist.
- Die Chamberlain GmbH („Verkäufer") verpflichtet sich zum Verkauf, und der Kunde („Käufer") verpflichtet sich zum Kauf der in dem Angebot, dem Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung aufgeführten Produkte zu den dort genannten Preisen und vorbehaltlich dieser Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen"). Die Chamberlain GmbH („Verkäufer") ist ausdrücklich auf die hierin enthaltenen Bedingungen beschränkt; zusätzliche oder abweichende Bedingungen in der Bestellung des Käufers oder in sonstigen Dokumenten, Vereinbarungen oder Abmachungen gelten als wesentliche Änderungen und werden zurückgewiesen; sie sind für den Verkäufer nicht bindend. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer erfolgt ausdrücklich unter der Bedingung, dass der Käufer den hierin enthaltenen Bedingungen vollumfänglich zustimmt. Mit der Annahme der Lieferung des Verkäufers akzeptiert der Käufer diese Bedingungen vollumfänglich.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und bedürfen der Bestätigung, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
- Sämtliche vom Verkäufer zu den Waren gemachten Angaben, insbesondere zu Farben, Abmessungen, Toleranzen und Gewichten sowie bildliche Darstellungen (z. B. Zeichnungen und Abbildungen), sind nur annähernd zutreffend, sofern nicht der Verwendungszweck der Waren eine genaue Übereinstimmung erforderlich macht. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar und sind lediglich Beschreibungen oder Bezeichnungen der zu liefernden Waren oder zu erbringenden Leistungen. Handelsübliche Abweichungen, die sich aus gesetzlichen Vorschriften oder technischen Verbesserungen ergeben, sind zulässig, soweit sie die Eignung für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Die Bestellung des Käufers stellt ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
- Ein Vertrag über die Lieferung von Waren kommt erst zustande, wenn der Verkäufer ihn schriftlich bestätigt hat. Der Inhalt einer solchen Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend. Dieser Inhalt bildet die Grundlage des Vertrags, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.
- Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
- Sofern nicht anders vereinbart, wird der Käufer keinen Verkauf oder Vertrieb über für Endverbraucher zugängliche Plattformen betreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites wie eBay, Amazon, Facebook Marketplace oder ähnliche Seiten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung Schadensersatz zu verlangen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
- Sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise des Verkäufers als „FCA Überherrn, Deutschland" (Incoterms 2020) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer einschließlich Verpackung. Die Preise enthalten nicht die Kosten für die Installation und Einweisung des Bedienpersonals des Käufers.
- Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 30 Tage liegen. Erhöhen sich danach, aber vor dem Fertigstellungstermin, Lohn- oder Materialkosten, kann der Verkäufer den Preis in angemessenem Umfang entsprechend den gestiegenen Kosten erhöhen. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestell- und Versanddatum um einen nicht unerheblichen Betrag übersteigt.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren und Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen. Unabhängig davon ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung ohne Angabe von Gründen von einer gleichzeitigen Zahlung abhängig zu machen.
- Der Käufer gerät mit Ablauf der in Absatz (3) genannten Zahlungsfrist in Verzug. Befindet sich der Käufer in Verzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den handelsrechtlichen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Das Recht des Verkäufers, weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Gerät der Käufer zudem mit einer Zahlung oder Teilzahlung in Verzug, kann der Verkäufer den gesamten geschuldeten Restbetrag sofort fällig stellen.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Käufer nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, seine Gegenansprüche wurden gerichtlich festgestellt, sind unstreitig oder werden vom Verkäufer anerkannt. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
- Alle Zahlungen müssen in Euro, Pfund Sterling oder US-Dollar erfolgen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Zahlungen eingegangen sind.
- Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten in angemessenem Umfang gegen die Gefahren von Feuer, Wasserschäden und Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.
- Der Käufer hat die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Käufers oder Dritter zu lagern und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten.
- Der Käufer tritt hiermit sicherungshalber an den Verkäufer alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehen (einschließlich etwaiger Ansprüche aus Versicherungsleistungen oder aus unerlaubter Handlung im Falle des Verlusts oder der Zerstörung der Ware). Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Einziehungsberechtigung widerrufen. In diesem Fall hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers alle für die Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, einer vom Verkäufer beauftragten Person die Überprüfung der abgetretenen Forderungen anhand der Buchhaltung zu ermöglichen und die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.
- Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware, so erfolgt diese Verarbeitung nach Vereinbarung der Parteien im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller; der Verkäufer erwirbt das Eigentum oder – falls bei der Verarbeitung Stoffe mehrerer Eigentümer verwendet werden oder der Wert des verarbeiteten Erzeugnisses höher ist als der Wert der gelieferten Ware – Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zum Wert der neu entstandenen Sache. Verliert der Verkäufer sein Eigentum infolge Verbindung oder Verarbeitung oder erwirbt er im Falle der Verarbeitung kein Eigentum an der gelieferten Ware, überträgt der Käufer dem Verkäufer bereits jetzt das Miteigentum an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Wertanteil der vom Verkäufer gelieferten Ware. Der Verkäufer nimmt dieses Angebot hiermit an. Die Übergabe wird durch unentgeltliche Verwahrung ersetzt.
- Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche auf das Eigentum des Verkäufers erheben, und auf eigene Initiative und eigene Kosten nach Rücksprache mit dem Verkäufer geeignete rechtliche Schritte hiergegen einzuleiten. Kann der Dritte dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstatten, haftet hierfür der Käufer.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt, werden Anwartschaften an Dritte übertragen oder wird der Geschäftsbetrieb des Käufers auf Dritte übertragen, kann der Verkäufer vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe der gelieferten Waren verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer diese Rechte nur ausüben, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine solche Frist gesetzlich nicht erforderlich ist. Der Verkäufer darf die Geschäftsräume des Käufers zum Zweck der Rücknahme der gelieferten Waren betreten. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Rücknahme frei über die Vorbehaltsware zu verfügen. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet (abzüglich angemessener Verwertungskosten).
- Der Verkäufer gibt die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers frei, soweit ihr Wert die gesicherten, noch nicht erfüllten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die freizugebenden Sicherheiten werden vom Verkäufer ausgewählt.
§ 5 Versand
- Sofern zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes vereinbart ist, werden die Waren „FCA Überherrn, Deutschland" (Incoterms 2020) versandt. Auf Verlangen und Kosten des Käufers schließt der Verkäufer eine Versicherung gegen die üblichen Transportrisiken ab.
- Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Käufers, oder haben die Parteien im Einzelfall vereinbart, dass der Versand auf Abruf erfolgen soll, und ruft der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Versandbereitschaft ab, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers im Lager des Verkäufers verwahrt oder eingelagert.
- Die Art der Verpackung wird vom Verkäufer bestimmt.
§ 6 Lieferungen / Lieferzeit
- Liefertermine werden von den Parteien vereinbart. Haben die Parteien eine Lieferzeit vereinbart, beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
- Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Käufer zu liefernden Unterlagen, die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen sowie die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen des Käufers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
- Erkennt der Verkäufer, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, benachrichtigt er den Käufer unverzüglich.
- Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder anderer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse (wie Streik, Betriebsstörungen, verspätete Zulieferung, Transportverzögerungen, ungünstige Witterungsbedingungen usw.), die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, für den der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht leisten kann. Der Verkäufer kann Teillieferungen vornehmen, soweit (i) der Käufer die Teillieferung für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden kann, (ii) die Lieferung der restlichen Ware gesichert ist und (iii) dem Käufer daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Lieferung oder wegen Lieferverzögerungen sind vorbehaltlich der Bestimmungen von § 8 (6) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.
§ 7 Rücktritt vom Vertrag
- Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik oder Naturkatastrophen, oder das Versäumnis der Zulieferer des Verkäufers, ordnungsgemäß oder rechtzeitig zu liefern, die Liefermöglichkeit des Verkäufers wesentlich beeinträchtigt oder verhindert und diese vom Verkäufer nicht zu vertretende Störung nicht nur vorübergehend ist.
- Der Verkäufer kann vom Vertrag auch zurücktreten, wenn die vom Käufer zu seiner Kreditwürdigkeit gemachten Angaben unrichtig oder unvollständig sind.
§ 8 Gewährleistung / Schadensersatz / Haftung
- Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer, dass die Ware für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Versanddatum (die „Gewährleistungsfrist") den zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden veröffentlichten Spezifikationen des Verkäufers im Wesentlichen entspricht und frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
- MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 8(1) GENANNTEN PRODUKTGEWÄHRLEISTUNGEN ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE WAREN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (a) GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT; (b) GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (c) GEWÄHRLEISTUNG DES EIGENTUMS; ODER (d) GEWÄHRLEISTUNG GEGEN DIE VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER; UNABHÄNGIG DAVON, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND AUFGRUND VON GESETZ, GESCHÄFTSPRAXIS, ERFÜLLUNGSVERHALTEN, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG.
- Der Käufer hat die eingegangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Erhalt der Sendung, anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt.
- Der Käufer sollte sich vor Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verkäufer zunächst an seinen Frachtführer wegen Ersatzes wenden.
- Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zu untersuchen; insbesondere hat er beschädigte Ware und die Verpackung zur Prüfung durch den Verkäufer bereitzustellen. Die betreffende Ware ist auf Verlangen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Ist die Beanstandung berechtigt, erstattet der Verkäufer die Kosten auf Grundlage der günstigsten Versandart; dies gilt nicht, wenn sich die Ware an einem anderen Ort als dem ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung befindet.
- Liegt ein Mangel der Ware vor, kann der Verkäufer wählen, den Mangel zu beheben oder mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung).
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Ware verändert oder von Dritten verändern lässt und dies die Mängelbeseitigung unmöglich macht oder unangemessen erschwert. In jedem Fall trägt der Käufer die durch die Veränderung entstandenen zusätzlichen Kosten der Mängelbeseitigung.
- Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, wird sie verweigert, findet sie nicht statt oder scheitert sie aus anderen Gründen, die im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen, vor Ablauf einer angemessenen, dem Käufer gesetzten Frist, kann der Käufer nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden einschließlich Begleit- oder Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn:
a. der Verkäufer arglistig einen Rechts- oder Sachmangel verschwiegen oder zugesichert hat, dass die Ware keinen solchen Rechts- oder Sachmangel aufweist oder bestimmte Eigenschaften besitzt;
b. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer, einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht; als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf;
c. eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat;
d. der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
e. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Umfang der Ersatzpflicht des Verkäufers auf den für diese Vertragsart typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend für unmittelbare Ansprüche des Käufers gegenüber den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11. Sieht sich der Käufer Vertragsstrafen (Vertragsstrafen, pauschalierter Schadensersatz usw.) eines Dritten ausgesetzt, kann er – unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen – Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer nur geltend machen, wenn dies zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart wurde oder der Verkäufer vor Vertragsabschluss schriftlich über die zwischen Käufer und Drittem vereinbarte Vertragsstrafe informiert wurde.
12. Gesetzliche Bestimmungen über die Lieferung an einen Letztverbraucher, der eine Privatperson ist (Rückgriff des Lieferanten gemäß §§ 478, 479 BGB).
§ 9 Verjährung
- Sämtliche Ansprüche des Käufers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – verjähren zwölf (12) Monate nach Lieferung der Ware. Ist die Ware abzunehmen, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- Dies berührt nicht die Verjährungsfrist im Falle des Rückgriffs des Lieferanten gemäß §§ 478, 479 BGB.
§ 10 Urheberrecht / Vertraulichkeit
Der Verkäufer behält sich alle Eigentumsrechte und Urheberrechte an Unterlagen wie Preislisten, Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Broschüren und anderen von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen vor. Der Käufer darf diese Unterlagen oder deren Inhalt Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers zugänglich machen, bekannt geben oder verbreiten.
§ 11 Datenschutz
Der Verkäufer behandelt alle Daten, die er im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über den Käufer erhält, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, unabhängig davon, ob diese Informationen vom Käufer oder von einem Dritten bereitgestellt wurden.
§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sprache / Anwendbares Recht / Sonstiges
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Lieferverhältnis ist Frankfurt am Main. Der Verkäufer kann den Käufer auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
- Enthalten der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken, so gelten diese als durch die Bestimmungen ausgefüllt, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lücke bekannt gewesen wäre, wobei diese Bestimmungen den wirtschaftlichen Zielen des Vertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen müssen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Die englische Fassung dient nur zur Information und ist nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist daher ausschließlich die deutsche Fassung maßgebend.
Kontakt
Chamberlain GmbH, Saar-Lor-Lux-Str. 19, D-66115 Saarbrücken, Deutschland
E-Mail: sales-europe@liftmaster.com
Datum des Inkrafttretens: 8. September 2026